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1. Rücksicht auf die anderen Jeder Skifahrer muß sich stets so verhalten, daß er keinen anderen gefährdet oder schädigt. |
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2. Beherschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer muß Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände- und Witterungsverhältnissen anpassen. |
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3. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer muß seine Fahrspur so wählen, daß er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet. |
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4. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum läßt. |
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5.Pflicht des unteren und des querenden Skifahrers Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrtsstrecke einfahren oder ein Skigelände queren (traversieren) will, muß sich zuvor nach oben und unten vergewissern, daß er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dasselbe gilt auch nach jedem Anhalten. |
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6. Verweilen auf der Abfahrt Jeder Skifahrer muß es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrtsstrecke aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muß eine solche Stelle so schnell wie möglich wieder frei machen. |
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7. Aufstieg Der aufsteigende Skifahrer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke benutzen; er muß auch diesen bei schlechten Sichtverhältnissen verlassen. Dasselbe gilt für den Skifahrer, der zu Fuß aufsteigt. |
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8. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer muß die Zeichen (Markierungen und Hinweisschilder) auf den Abfahrtsstrecken beachten. |
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9. Verhalten bei Unfällen Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. |
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10. Ausweispflicht bei Unfällen Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muß bei Unfällen seine Personalien angeben. |