Hygieneschutzkonzept
Organisatorisches
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Durch Vereinsmailings, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind. Das Hygieneschutzkonzept wird auf der Homepage veröffentlicht und allen Ausschreibungen als Anhang beigefügt.
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Mit Beginn der Wiederaufnahme der Skigymnastik wurde Personal (Sportwart, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
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Unter der allgemeinen Maskenpflicht ist grundsätzlich das Tragen einer OP-Maske unter Beachtung der Vorgaben von §2 BayIfSMV zu verstehen. Werden durch die Behörden verschärfte Maßnahmen im Zuge der sog. „Krankenhausampel“ getroffen, so wird der Maskenstandard ab der Stufe „Gelb“ auf FFP2-Masken angehoben.
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Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
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Für die Skigymnastik wird ein gesondertes Hygieneschutzkonzept erstellt.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
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Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
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Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist auf ein Minimum zu reduzieren.
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Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Vereinsanlagen und die Teilnahme an Veranstaltungen untersagt.
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Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
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Vor und nach dem Training und bei Veranstaltungen (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht im Indoor-Bereich.
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Um im Falle einer Infektion die Kontaktdaten-Nachverfolgung sicherzustellen, führt der Verein bzw. eine von ihm beauftragte Person eine Kontaktdatenerfassung durch. Diese Daten werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert.
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Unsere Indoor-Sportanlagen und Veranstaltungsräume (Clubraum) werden mindestens alle 120 Minuten so gelüftet, damit ein ausreichender Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Lüftungsanlagen verwendet.
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Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften mit Personen aus mehreren Hausständen Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
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Verpflegung sowie Getränke werden entweder von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt oder bei Veranstaltungen von einem begrenzten Personenkreis zubereitet/mitgebracht, die während der Zubereitung stets ausreichende Hygieneschutzmaßnahmen einhalten (regelmäßiges Händewaschen, Tragen von Einmalhandschuhen und Mund-Nasenschutzmasken).
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Am Eingangsbereich zu Veranstaltungen befindet sich ein Desinfektionsmittelspender.
Maßnahmen zur 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet)
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Vor Betreten von geschlossenen Räumen wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 nur Personen mit einem 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) Zutritt erhalten.
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Für Veranstaltungen im Outdoor-Bereich ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Auch wenn die Sportler Umkleiden, Duschen oder Toiletten im Innenbereich nutzen.
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Die 3G-Nachweise sind vom Verein bzw. einer beauftragten Person zu kontrollieren.
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„Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins.
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Unabhängig vom 3G Status dürfen sich lediglich Personen auf dem Vereinsgelände befinden, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.